Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2024 von bisher 12,00 € auf 12,41 € pro Stunde steigen.
Auch die Entgeltgrenze für Minijobs steigt zum 01.01.2024 von 520,00 € im Monat auf 538,00 € im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456,00 €.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen.
Ausgenommen sind:
- Auszubildende
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung
- in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Praktikanten
Wir möchten Sie bitten die Änderung zu beachten. Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Zollverwaltung überwacht. Bei Verstößen kann es zu Geldbußen von bis zu 500.000,00 € kommen.
22.11.2023