Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 01.10.2022 von bisher 10,45 € auf 12,00 € pro Stunde gestiegen.
Auch die Entgeltgrenze für Minijobs steigt zum 01.10.2022 von 450,00 € im Monat auf 520,00 € im Monat.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen.
Ausgenommen sind:
- Auszubildende
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung
- in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Praktikanten
Wir möchten Sie bitten die Änderung zu beachten. Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Zollverwaltung überwacht. Bei Verstößen kann es zu Geldbußen von bis zu 500.000,00 € kommen.
15.11.2022