Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform zwingt Sie, wenn Sie Grundstückseigentümer sind, zum Handeln. Sie sind verpflichtet zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung an das Finanzamt zu senden.

Wir bitten Sie sich rechtzeitig zu kümmern und Ihrer Erklärungspflicht nachzukommen.

Die Finanzverwaltung hat eine Homepage eingerichtet, auf der Sie nähere Informationen erhalten, welche Angaben für die von Ihnen zu erstellende Feststellungserklärung benötigt werden und wie Sie die Erklärung an die Finanzverwaltung übermitteln müssen.

Hier der Link zur Homepage der Finanzverwaltung:

https://grundsteuerreform.de/

15.11.2022