Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel

Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.09.2018 (Az. B 1 KR 10/18 R):

Ab sofort ist bei einem Arbeitgeberwechsel auch der Wechsel der Krankenkasse ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Lediglich eine 18 monatige Mindestbindungsfrist zur vorhergehenden Krankenkasse muss vorliegen. Die Mitgliedsmeldung der „neuen“ Krankenkasse übernimmt der gewechselte Arbeitgeber. Versicherungsbeginn ist somit das gleiche Datum, wie der Beschäftigungsbeginn beim neuen Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall eine abschließende Beurteilung nicht durch uns, sondern durch die Krankenkasse vorgenommen werden kann.

16.10.2019