Bei beruflich veranlassten Reisen können zur Abgeltung der tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen für Verpflegung Verpflegungspauschalen angesetzt werden. Diese wurden zum 01.01.2020 erhöht:
28,00 EUR (bis 31.12.2019 24,00 EUR) für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer / Unternehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
jeweils 14,00 EUR (bis 31.12.2019 12,00 EUR) für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer / Unternehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
14,00 EUR (bis 31.12.2019 12,00 EUR) für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer / Unternehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.