Thermobelege

Unternehmer müssen ihre Steuerbelege zehn Jahre lang leserlich aufbewahren. Insbesondere den Vorsteuerabzug betreffend, können Thermobelege hier zum Problem werden.

Thermobelege haben die unangenehme Eigenschaft, dass diese nach und nach verblassen oder nach einigen Jahren sogar komplett unleserlich werden. Bestes Beispiel dafür sind Tankstellen-, Bewirtungs- oder Supermarktrechnungen.

Meldet sich ein Prüfer des Finanzamts zu einer Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfung für zurückliegende Jahre an, ist eine Kürzung des Vorsteuerabzugs für solche verblasste Thermobelege möglich.

Um sich dagegen abzusichern sollte man Kopien von den Thermobelegen anfertigen und diese zehn Jahre lang zusammen mit seinen Steuerunterlagen aufbewahren. Alternativ können die Thermobelege zur Sicherung des Vorsteuerabzugs auch eingescannt werden. Wichtig hierbei ist, dass die hierbei erstellten Dateien bei einer Prüfung durch das Finanzamt vorgezeigt werden können.
26.03.2019