BJÖRN KOLB
Dipl.-Kfm. Steuerberater
NADINE KARG
Steuerberaterin*
*im Anstellungsverhältnis gem §58 StBerG
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Entfristung Erhöhung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die bisher geltende Befristung der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 wurde aufgehoben.
Die Erhöhung des Entlastungsbetrags von ursprünglich 1.908 Euro auf 4.008 Euro ist daher vorerst zeitlich unbefristet.
21.12.2020
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