Leistungen

Wir stellen unser Fachwissen gewerblichen Unternehmern, Freiberuflern, Existenzgründern und Privatpersonen im gleichen Maße zur Verfügung.
 
Hier ein kurzer Überblick über unsere Leistungen:
 

FINANZBUCHHALTUNG:

Für viele Unternehmen ist die Finanzbuchhaltung eher eine lästige Nebentätigkeit, jedoch ist eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung das A und O für jedes Unternehmen.
Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie ohne großen Zeitaufwand Ihre Unterlagen sortieren können, um selbst einen guten Überblick zu behalten und für uns zur weiteren Bearbeitung vorbereiten. Weiterhin bieten wir einen papierlosen Austausch der Belege an.
 
Zu der Bearbeitung Ihrer Buchhaltung gehört für uns selbstverständlich neben der Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle auch die betriebswirtschaftliche Auswertung zu einer ganzheitlichen Betreuung.
 

LOHNBUCHHALTUNG:

Ein Betrieb steht und fällt mit seinen Mitarbeitern.
Gerade deshalb ist es sehr wichtig, dass auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt und fristgerecht erstellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
 
Auch vor Baulohn schrecken wir nicht zurück, sondern freuen uns über jedes neue Mandat, da gerade in diesem Bereich die Lohnabrechnung immer interessant ist und wir unser Können unter Beweis stellen.
 
Die Kommunikation mit den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc., übernehmen wir ebenfalls für Sie.
 

EINSPRUCHSVERFAHREN:

Nicht immer erfolgt die Steuerveranlagung durch das Finanzamt wie es für Sie als Steuerpflichtiger am besten ist. Auch in einer solchen Situation stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite und helfen Ihnen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens zu Ihrem Recht zu kommen.
 

JAHRESABSCHLUSS:

Je nach Unternehmensgröße muss für Sie zu jedem Ende eines Wirtschaftsjahres entweder eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden, welche den Grundstein zur Ermittlung der festzusetzenden Steuern eines Unternehmens bilden.
 
Als Unternehmer verschafft Ihnen Ihr Jahresabschluss auch einen Überblick, über die Lage Ihres Unternehmens. Im Gegensatz zu einer betriebswirtschaftlichen Auswertung, welche nur den vorläufigen Stand Ihres Betriebs wiederspiegelt, stellt der Jahresabschluss eine endgültige Abrechnung des vorangegangen Wirtschaftsjahres dar.
 
Auch Banken und andere Geschäftspartner nutzen den Jahresabschluss eines Unternehmens um sich zu vergewissern, dass die Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen sinnvoll ist.
 
Gern helfen wir Ihnen hier, mit unserer qualitativ hochwertigen Arbeit, Ihren Jahresabschluss nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen.
 

STEUERERKLÄRUNG:

Ihre Steuererklärungen, egal welcher Steuerart (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer etc.) erstellen wir zuverlässig und fristgemäß. Wir garantieren Ihnen, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.
 

GEBÜHREN UND KOSTEN

Nach dem aktuellen Steuerberatungsgesetz (StBerG) sind Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Unser Honorar ermittelt sich daher z. B. in Abhängigkeit des Gegenstandswerts und dem Beratungsaufwand. Die Gebühren werden als Wert- oder als Zeitgebühr erhoben.
Die endgültige Höhe des anfallenden Honorars können wir Ihnen, ohne die genauen Details und Unterlagen Ihres Falles zu kennen, im Vorfeld nicht nennen.
 
Da wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und in betriebswirtschaftlichen Fragen tatkräftig unterstützen werden, sind wir der Ansicht, dass Sie sich durch unsere Hilfe Zeit und Energie ersparen, die Sie für Ihr Unternehmen sinnvoller nutzen können.